Warum gibt es den PartyPass?
- Wir stehen zum Jugendschutz!
- Wir setzen uns ein, damit Jugendliche unter 18 die Börsenparty besuchen dürfen!
- Wir wollen keine Ü-18-Parties, um somit die Jugendliche auszuschließen!
- Wir wollen, dass Jugendliche mit ihren älteren Freunden gemeinsam an der Börsenparty teilnehmen können!
Du bist noch nicht volljährig, trotzdem möchtest du die Börsenparty besuchen?
Mit dem PartyPass + 20€ Pfand kannst Du auf der Börsenparty Zutritt bekommen.
Voraussetzung für den Einsatz des PartyPass an der Börsenparty
- Wir möchte von Dir, dass du an der Kasse den PartyPass + 20€ Pfand hinterlegst, um den Jugendschutzbestimmungen nachkommen zu können. (Altersbeschränkung: 24 Uhr für 16- und 17-Jährige)
- Dein Alter weist Du durch Vorlage deines Personalausweises nach. Den Personalausweis darfst Du nicht mehr hinterlegen.
- Der PartyPass + 20€ werden vom uns als Pfand verlangt. Du bekommst den "PartyPass" beim Verlassen der Börsenparty wieder zurück und kannst ihn bei anderen Veranstaltungen wieder verwenden.
Wie gelangst du an den PartyPass?
- Lade den Vordruck für den PartyPass aus dem Internet.
- Trage deine persönlichen Daten in die vorgesehenen Felder ein.
- Füge an der vorgesehenen Stelle ein Bild/Passbild von dir ein oder klebe es nach Ausdruck auf.
- Drucke die ausgefüllte Vorlage aus.
- Schneide die ausgefüllte Vorlage aus.
- Klappe den ausgeschnittenen PartyPass an derTrennlinie zusammen.
- Falls es Dir möglich ist, laminiere (foliere) den zusammengeklappten PartyPass, damit Du länger Freude daran hast.
Nutzungsbedingungen (AGB) für den PartyPass
Nur wer den Nutzungsbedingungen zustimmt darf sich einen erstellen
- Der PartyPass stellt kein amtliches Personaldokument dar.
- Mit einem Originalausweis (z.B. Personalausweis) und dem PartyPass kannst Du Dich bei der Börsenparty und anderen Veranstaltungen, die für Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich sind, ausweisen.
- Den PartyPass hinterlegst Du und holst ihn beim Verlassen der Börsenparty wieder ab.
- Ein mit falschen Daten ausgefüllter PartyPass wird vom Sicherheitspersonal an Ort und Stelle, für alle sichtbar, entwertet (vernichtet, zerrissen, Reißwolf, ..)
- Ein nicht rechtzeitig abgeholter Partypass wird an das Bürgermeisteramt Betzenweiler gegeben. Es folgt ein Gespräch mit den Eltern.
Den PartyPass erhälst du auf den Internetseiten des Landratsamt Biberach (PDF-Datei)




